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RAHMENBEDINGUNGEN DES COACHINGS
Nach einer vereinbarten Probesitzung und vor dem eigentlichen Coachingprozeß schließen der Klient und der Coach einen Rahmenvertrag miteinander. In diesem Rahmenvertrag werden die Leistungen und die Verpflichtungen des Coachs und des Klienten (des Unternehmens) festgelegt Ebenso die voraussichtliche Anzahl der Stunden (je nach Problemlage zwischen 4 und 20, in der Regel 10 Doppelstunden); wobei der Klient (das Untenehmen) das Recht hat, nach jeder Sitzung zu kündigen.
Im Rahmenvertrag wird ebenso das Honorar, die Zahlungsweise und die Fragen der Vertraulichkeit geklärt. Pro Monat finden, in der Regel, ein bis zwei Sitzungen (zu je 90 Minuten) statt
- Halbe und ganze Coachingtage sind in bestimmten Problemfällen ebenfalls möglich
- Zwischen den einzelnen Sitzungen setzt der Klient die neuen Einsichten, Vorgehensweisen oder Kommunikationsformen um
- Seine neuen Beobachtungen und Erfahrungen bringt er zur vertieften Weiterbearbeitung wieder in den Coachingprozeß ein
- Protokolle zeigen die Veränderungen auf und machen den Weg transparent und nachvollziehbar
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